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Zur Statik von Wasserbetten:
 

Statik in Gebäuden

Zur Statik von Gebäuden, Bauernhöfen etc.
Es gibt nach der gesetzlichen Bauordnung den Begriff der "öffentlichen Verkehrsfläche", das heisst, alle Flächen, zu der Menschen Zugang haben können, ob Privat oder "verboten", unterliegen dieser Ordnung.

Die Belastbarkeit dieser Fläche wird als "gesetzliche Verkehrslast" bezeichnet.
Die Berechnungsformel für die Verkehrslast heisst:
200 x qm² Grundfläche = ...Kg.
z.B.: 200 x 16 qm² Schlafzimmerfläche = 3200 Kg oder 3,2 Tonnen.

Würde diese Belastbarkeit vom "statischen" her nicht erreicht, dürfen diese Gebäude nicht für Menschen zugänglich gemacht werden und dies ist selbst bei 300 Jahren alten Bauernhäusern usw. so gut wie ausgeschlossen -
Denn sonst müssten diese Gebäude lt. Bauordnung geschlossen werden.

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